Die Abschlussprüfung bedeutet den Abschluss der Handelsschule und im Rahmen dieser sind fünf Teilprüfungen in folgenden Bereichen abzulegen:
Schriftliche Abschlussarbeit:*) | einschließlich Präsentation und Diskussion der Arbeitsergebnisse im Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung |
Schriftliche Klausuren: |
- Deutsch (3-stündig), Einzelarbeit |
Mündliche Teilprüfungen: |
- Englisch einschließlich Wirtschaftssprache (bestehend aus einem Monolog und einem Dialog mit dem/r Prüfer/in) |
*) Die schriftliche Abschlussarbeit bezieht sich auf die Gegenstände des Clusters „Wirtschaftskompetenz“ und ist selbstständig außerhalb der Unterrichtszeit anzufertigen. Sie ist im zweiten Semester des Abschlussjahres, spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung abzugeben.
**) Es sind laufende Geschäftsfälle wie Wareneinkauf, Warenverkauf, Bestellungen, Banküberweisungen etc. abzuwickeln, die auch in der dritten Klasse Handelsschule in der von dieser Klasse betriebenen Übungsfirma vorgekommen sind.