Interessieren Sie sich für eine kaufmännische Ausbildung nach der Matura?
Entscheiden Sie sich zwischen dem Kolleg oder dem Kolleg im Abendunterricht!
Haben Sie weitere Fragen?
Besuchen Sie die beiden Bildungs- und Studienkoordinatoren für die semesterweise geführten Schulformen:
Montag, 11. November 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Donnerstag, 14. November 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Montag, 18. November 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Donnerstag, 21. November 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Montag, 25. November 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Donnerstag, 28. November 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Montag, 2. Dezember 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Donnerstag, 5. Dezember 16:00 - 17:30 Beratungstermin Abendformen |
Die aktuellen Beratungsstunden finden Sie immer auf unserer Homepage (www.ibc-vienna.at) unter dem Punkt "ibc-Team" > "Studienkoordinatoren" (https://www.ibcvienna.at/de/ibc-team/schulleitung/studienkoordinatoren). Sie müssen keinen Termin vereinbaren, sondern können einfach zu den Beratungszeiten kommen. Allerdings müssen zu den Stoßzeiten Wartezeiten in Kauf genommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, nicht erst zu Ende der Beratungsstunden zu erscheinen.
Für die Anmeldung müssen Sie nicht berufstätig sein, bis zum Abschluss der Schule sollten Sie aber Arbeitserfahrung nachweisen können (mind. 150 Stunden).
Ob die Deutschkenntnisse ausreichend sind, um der Fachsprache im Unterricht folgen zu können (Lesen, Schreiben, Sprechen).
Lehrinhalte: sind gleich. Es handelt sich um eine eine Reife- und Diplomprüfung mit voller Studienberechtigung (HAK-B). Das Kolleg (Tages- und Abendform) schließt mit einer Diplomprüfung ab.
Ja, nach 4 positiven Semestern der HAK-B können Sie zur HAS-Abschlussprüfung antreten. Ein HAS-Abschluss ist sehr empfehlenswert, auch wenn zusätzlich die Matura angestrebt wird.
Im Tageskolleg lernen Sie dieselben Inhalte, wie im Abendkolleg, haben dafür jedoch etwas mehr Unterrichtsstunden pro Semester.
Nein, allerdings müssen Sie die Schule regelmäßig besuchen, sonst werden Sie abgemeldet. In den einzelnen Gegenständen ist eine Mindestanwesenheit von bis zu 75 % Voraussetzung für eine positive Benotung.
Wenn Sie mehr als 2 Wochen unentschuldigt fehlen, werden Sie (nach vorheriger Verständigung) vom Schulbesuch abgemeldet.
Ab 17 Jahren. Es gibt keine Obergrenze. Der Altersschnitt liegt bei 20 bis 25 Jahren,
Nein.
Die Abendschule ist eine semesterweise geführte Schulform. Sie erhalten jedes Semester ein „echtes“ Zeugnis und keine Schulnachricht.
Es gibt 7 Varianten ein Modul positiv abzuschließen. Die erste Möglichkeit ist immer der Besuch des Moduls. Insgesamt haben Sie 4 Antrittsmöglichkeiten, um ein Modul positiv abzuschließen.
Folgende Varianten sind möglich:
|
Var. A |
Var. B |
Var. C |
Var. D |
Var. E |
Var. F |
Var. G |
1. |
B |
B |
B |
B |
B |
B |
B |
2. |
K |
B |
K |
K |
K |
B |
B |
3. |
K |
K |
B |
K |
B |
K |
B |
4. |
K |
B |
K |
B |
B |
K |
K |
Abkürzungen: Var. = Variante, K = Kolloquium, B = Besuch des Moduls / Gegenstandes
Wenn alle 4 Möglichkeiten ausgeschöpft sind, erfolgt die sofortige ABMELDUNG vom Schulbesuch, da die Ausbildung nicht mehr positiv abgeschlossen werden kann.
Da die Module einen aufbauenden Charakter haben, sind diese derzeit ausnahmslos nur aufsteigend (z.B. RW 1. Sem. - RW 8. Sem.) besuchbar. (Bsp.: Man kann aber auch RW 4. Sem. besuchen, obwohl RW 2. Sem. noch nicht positiv absolviert wurde; muss aber alle davor liegenden RW-Module zumindest besucht haben.)
Ja, Sie müssen positive Noten über Module im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden in 2 jeweils hintereinander besuchten Semestern erwirtschaften. (also z.B. bei Schuleintritt im WS 2023 mindestens 10 positive Wochenstunden im WS 2023 + dem SS 2024, danach im SS 2024 + WS 2024, danach im WS 2024 + SS 2025 usw.) Anrechnungen zählen NICHT dazu, besuchte Module/Gegenstände, Kolloquien zählen zu den 10 Wochenstunden.
Ein Semester darf maximal drei Mal besucht (= zwei Mal wiederholt) werden.
Ja. Sie sollten sich aber gut überlegen, ob Sie mit negativen Noten aufsteigen oder lieber das vorhergegangene Semester wiederholen (empfohlen!), um so eine gesicherte Wissensbasis herzustellen. Einzelne Module können im Falle einer Semesterwiederholung aus höheren Semestern vorgezogen werden.
In den einzelnen Modu8len ist eine Mindestanwesenheit von 75 % Voraussetzung für eine positive Benotung.
Sie müssen, auch wenn Sie mit negativen Noten aufsteigen, alle Module des höheren Semesters besuchen. Ein Abwählen von Modulen aus dem besuchten Semester ist nicht vorgesehen.
Mit einem Kolloquium werden negative oder nicht beurteilte Gegenstände aus dem Vorsemester ausgebessert. Sie können zwei Mal in einem Semester zu einem Kolloquium antreten; in Summe allerdings maximal 3 Mal (siehe Punkt 1: Auf welche Weise kann ich ein Modul / Gegenstand positiv abschließen?) Ein Kolloquium wird bei jenem Lehrer/in absolviert, bei dem das vorangegangene
Modul negativ bzw. nicht beurteilt wurde.
Sie müssen innerhalb von einem Monat nach Schulbeginn beim Klassenvorstand das Formular über „Vorziehen bzw. Nachholen von Modulen durch Unterrichtsbesuch“ vollständig ausgefüllt abgeben. Dabei müssen Sie sich vom unterrichtenden Lehrer das Einverständnis (= Paraphe) dazu holen. Das Vorziehen bzw. Nachholen muss sich außerdem stundenplanmäßig vollständig ausgehen.
Wichtig: Vorziehen bzw. Nachholen von Modulen bedeutet den Verbrauch einer Antrittsmöglichkeit, da das Modul ja besucht wird.
Über WebUntis auf der Schülerplattform (www.ibc-vienna.at).
Ja. Nur, wenn die Abmeldung noch im 1. Monat nach Schulbeginn erfolgt, gilt das NICHT als Modulbesuch.
Ja, wenn Sie ein Semester wiederholen, können Sie gleichzeitig ein Modul (durch Nachholen im niedrigeren Semester) besuchen und ein Kolloquium (aus dem höheren Semester heraus) darüber machen. Das bedeutet aber einen mehrfachen Verbrauch von Antrittsmöglichkeiten! Außerdem sind die Regeln über das Nachholen von Modulen einzuhalten.
Eine Modulprüfung dient zum Nachweis einer informellen externen Vorbildung. Sie kann auf begründeten, schriftlichen Antrag bei der Schulleitung abgelegt werden und ist nicht wiederholbar. Eine Modulprüfung muss im ersten Monat des Semesters (September/ Februar) abgelegt werden.
Sie müssen das entsprechende Modul besuchen. Eine negative Modulprüfung bedeutet keinen Verlust einer Möglichkeit das Modul positiv zu absolvieren.
Auf dem Semesterzeugnis sehen Sie die besuchten Module, absolvierten Kolloquien, vor- und nachgezogenen Module sowie die jeweiligen Wochenstunden.
Sie müssen in die Sprechstunde des Studienkoordinators kommen mit ALLEN Ihren Zeugnissen ab der 8. Schulstufe.
Eine Beratung ohne Zeugnis ist nicht sinnvoll und daher nicht möglich. Kommen Sie mit ALLEN Ihren Zeugnissen ab der 8. Schulstufe in die Sprechstunde des Studienkoordinators der Abendschule. Dabei wird festgestellt welche Prüfungen Sie machen müssen oder welche Module Ihnen angerechnet werden können und in welchem Semester Sie beginnen können.
Die aktuellen Beratungsstunden finden Sie immer auf unserer Homepage (www.ibc-vienna.at) unter dem Punkt "ibc-Team" > "Studienkoordinatoren" (https://www.ibcvienna.at/de/ibc-team/schulleitung/studienkoordinatoren). Sie müssen keinen Termin vereinbaren, sondern können einfach zu den Beratungszeiten kommen. Allerdings müssen zu den Stoßzeiten Wartezeiten in Kauf genommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, nicht erst zu Ende der Beratungsstunden zu erscheinen.
Ja, Sie müssen aber mit Ihren Zeugnissen in die Sprechstunde des Studienkoordinators kommen.
Die 2. Fremdsprache und Mathematik beginnen im 3. Semester. Es werden Ihnen aber einige Fächer des 3. und 4. Semesters angerechnet (> Beratungsstunde Studienkoordinator).
Es kommt darauf an, um welche Qualifikationen es sich handelt. Kommen Sie mit Ihren Dokumenten in die Sprechstunde von Mag. Kradjel (Studienkoordinator Abendschule).
Eine Modulprüfung dient zum Nachweis einer informellen externen Vorbildung. Sie kann auf begründeten, schriftlichen Antrag an die Schulleitung abgelegt werden und ist NICHT wiederholbar. Eine Modulprüfung muss im ersten Monat des Semesters (September / Februar) abgelegt werden.
Sie müssen das entsprechende Modul besuchen. Eine negative Modulprüfung bedeutet keinen Verlust einer Möglichkeit das Modul positiv zu absolvieren.
Im Wintersemester bis zu Ende November, im Sommersemester bis Ende April.
An den Klassenvorstand - regelmäßiger Schulbesuch ist allerdings die Voraussetzung dafür.
Ja, das ist eine Notenfortschreibung und wird vom Klassenvorstand durchgeführt. Sie erscheinen auf dem Zeugnis als „Eingebracht“ auf. Einzelne Module könnten im Falle einer Semesterwiederholung aus höheren Semestern vorgezogen/nachgezogen werden.
Wenn Sie bereits Studierende/r im letzten Semester waren, müssen Sie sich nicht erneut anmelden. Ihre Anwesenheit bei der Klassenkonstituierung (1. Abend im Semester) ist aber unbedingte Voraussetzung für den Schulbesuch im nächsten Semester.
Im Wintersemester bis Ende November, im Sommersemester bis Ende April.
Siehe Homepage (https://www.ibc-vienna.at/de/ausbildungsangebot/schulabschluss)