Der/die SchulsprecherIn ist der/die oberste VertreterIn der SchülerInnen und der/die Vorsitzende der SchülerInnenvertretung einer Schule.
Der/die SchulsprecherIn und seine/ihre StellvertreterInnen werden von allen SchülerInnen jeweils für ein Jahr gewählt. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören die Organisation der SchülerInnenvertretung, Vermitteln zwischen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern sowie die Vertretung der Interessen der SchülerInnen in unterschiedlichen schulischen Gremien.
Die SchülerInnenvertreter werden jährlich im Oktober neu gewählt.